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Veröffentlicht durch |
Kht. KB 04, #V.1815/01., V.1815/01., pp.112, pos001 |
Quellen-Kennung |
S20685 |
Text |
Verlobungsreg.: 28. Oct. (1815)
Kht.1815/01. Ernst Hinrich BUCHHOLZ, des weyl. Otto BUCHHOLZ
gewesenen Heuerlings zu Kirchdorf im Amte Uchte
im Hessischen ehel. Sohn und
Anne Catharine Elisabeth RĂ–BKEN, des weyl. Gerd
Hinrich RĂ–BKEN, gewesenen Brinksitzers zu Hatten
ehel. Tochter.
Zeugen: Tönjes RÖBKEN, Vormund der Braut,
Gerd Hinrich CORDES, bey dem der Bräutigam
sich aufhält, Christian SCHWIERS
Die Mutter der Braut hatte am Tage vorher
ihre Einwilligung mir erklärt.
Procl.: BloĂź zu Hatten
Bemerk.: Der Bräutigam ist schon mehere Jahre hier
im Lande gewesen und war in Kirchspiel
Hatten. Seine Eltern sind beyde verstorben.
Die Braut hat sich auch immer im Kirchspiel
Hatten aufgehalten, daher keine auswärtige
Proclamation erforderlich. |
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