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Angaben zur Quelle

  • Veröffentlicht durch Kht. KB 04, #V.1815/01., V.1815/01., pp.112, pos001 
    Quellen-Kennung S20685 
    Text Verlobungsreg.: 28. Oct. (1815)
    Kht.1815/01. Ernst Hinrich BUCHHOLZ, des weyl. Otto BUCHHOLZ
    gewesenen Heuerlings zu Kirchdorf im Amte Uchte
    im Hessischen ehel. Sohn und
    Anne Catharine Elisabeth RĂ–BKEN, des weyl. Gerd
    Hinrich RĂ–BKEN, gewesenen Brinksitzers zu Hatten
    ehel. Tochter.
    Zeugen: Tönjes RÖBKEN, Vormund der Braut,
    Gerd Hinrich CORDES, bey dem der Bräutigam
    sich aufhält, Christian SCHWIERS
    Die Mutter der Braut hatte am Tage vorher
    ihre Einwilligung mir erklärt.
    Procl.: BloĂź zu Hatten
    Bemerk.: Der Bräutigam ist schon mehere Jahre hier
    im Lande gewesen und war in Kirchspiel
    Hatten. Seine Eltern sind beyde verstorben.
    Die Braut hat sich auch immer im Kirchspiel
    Hatten aufgehalten, daher keine auswärtige
    Proclamation erforderlich.