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Veröffentlicht durch |
Grk. KB 78 |
Quellen-Kennung |
S19442 |
Text |
Großenkneten, den 22. Febr. 1859
Der Schäfer Joh. Berend RIPKE, des Heuermanns Gerd Hinr. RIPKE zu Sage ehel.Sohn erklärte, daß er nicht leugnen könne, mit dem Mädchen
verbotenen Umgang gehabt zu haben, so daß dieselbe von ihm wohl hättegeschwängert werden können, allein da dieselbe sich auch mit anderen Männernabgegeben und er ihr die Ehe nicht versprochen habe, so könne er solche nichtheiraten. |
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